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   VG Minden, 15.06.2005 - 3 K 7333/03   

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VG Minden, 15.06.2005 - 3 K 7333/03 (https://dejure.org/2005,17671)
VG Minden, Entscheidung vom 15.06.2005 - 3 K 7333/03 (https://dejure.org/2005,17671)
VG Minden, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - 3 K 7333/03 (https://dejure.org/2005,17671)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufnahme der Ausweisung des Schwerpunktes Periphere Blutstammzelltransplantation; Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan ; Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Auszug aus VG Minden, 15.06.2005 - 3 K 7333/03
    In diesem Fall besteht lediglich ein Anspruch des Krankenhausträgers auf fehlerfreie Auswahl unter den Konkurrenzkrankenhäusern - vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38/50, vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67.85 -, NJW 1987, 2318 ff., OVG NRW, Urteil vom 25. April 1996 - 13 C. .

    Sie kann - wie bereits angeführt - von dem Gericht in vollem Umfang nachvollzogen werden - vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 76/85 -, NJW 1987, 2318 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 10. August 1995 - 6 C. 94.114 -, DVBl. 1996, 816 ff -.

    Bei der über diese Eignung (Bedarfsgerechtigkeit im engeren Sinne) zu treffenden Entscheidung müssen jedoch auf der ersten Entscheidungsstufe die Ziele der Krankenhausplanung noch außer Betracht bleiben, da diese erst auf der zweiten Entscheidungsstufe bei der Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern zu berücksichtigen sind - vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 24. Januar 1995 - 9 S 2821/92 - und vom 23. April 1999 - 9 S 2529/97 - BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67/85 -, NJW 1987, 2318 -.

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VG Minden, 15.06.2005 - 3 K 7333/03
    Es reicht aus, wenn das L. dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft genügt - vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209 (226); BVerwG, Urteil vom 25. März 1993 - 3 C 69.90 -, DVBl. 1993, 1218; Dietz/Bofinger, Krankenhausfinanzierungsgesetz, Bundespflegesatzverordnung und Folgerecht, Loseblatt-Kommentare, Band 1, Stand: Februar 2005, § 1 KHG Anm. II. 5 -.

    Das Merkmal der Kostengünstigkeit beziehungsweise Wirtschaftlichkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209 ff., ein reines Vergleichsmerkmal, das erst dann Bedeutung erlangt, wenn mehrere bedarfsgerechte und leistungsfähige Krankenhäuser, die insgesamt ein Überangebot erzeugen würden, vorhanden sind.

  • BVerwG, 25.03.1993 - 3 C 69.90

    Ablehnung der Aufnahme einer Privatklinik in den Krankenhausplan des Freistaates

    Auszug aus VG Minden, 15.06.2005 - 3 K 7333/03
    Es reicht aus, wenn das L. dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft genügt - vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209 (226); BVerwG, Urteil vom 25. März 1993 - 3 C 69.90 -, DVBl. 1993, 1218; Dietz/Bofinger, Krankenhausfinanzierungsgesetz, Bundespflegesatzverordnung und Folgerecht, Loseblatt-Kommentare, Band 1, Stand: Februar 2005, § 1 KHG Anm. II. 5 -.
  • VG Minden, 15.06.2005 - 3 K 7219/03

    Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan ; Auswahl zwischen

    Auszug aus VG Minden, 15.06.2005 - 3 K 7333/03
    Neben dem Kläger streben nämlich das Städtische Klinikum H. (vgl. hierzu das Verfahren 3 K 7219/03) und das T. .
  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VG Minden, 15.06.2005 - 3 K 7333/03
    In diesem Fall besteht lediglich ein Anspruch des Krankenhausträgers auf fehlerfreie Auswahl unter den Konkurrenzkrankenhäusern - vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38/50, vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67.85 -, NJW 1987, 2318 ff., OVG NRW, Urteil vom 25. April 1996 - 13 C. .
  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus VG Minden, 15.06.2005 - 3 K 7333/03
    Ein hoher Benutzungsgrad eines Krankenhauses ist dabei ein wichtiges Indiz für dessen Bedarfsgerechtigkeit - vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86 (106), Pant/Prütting, Krankenhausgesetz NRW, Kommentar für die Praxis, 2. Aufl. 2000, KHG § 13 Rdnr. 26 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97

    Aufnahme in den Krankenhausplan - geplante Umwandlung einer Vorsorgeeinrichtung

    Auszug aus VG Minden, 15.06.2005 - 3 K 7333/03
    Bei der über diese Eignung (Bedarfsgerechtigkeit im engeren Sinne) zu treffenden Entscheidung müssen jedoch auf der ersten Entscheidungsstufe die Ziele der Krankenhausplanung noch außer Betracht bleiben, da diese erst auf der zweiten Entscheidungsstufe bei der Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern zu berücksichtigen sind - vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 24. Januar 1995 - 9 S 2821/92 - und vom 23. April 1999 - 9 S 2529/97 - BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67/85 -, NJW 1987, 2318 -.
  • VGH Bayern, 10.08.1995 - 6 B 94.114
    Auszug aus VG Minden, 15.06.2005 - 3 K 7333/03
    Sie kann - wie bereits angeführt - von dem Gericht in vollem Umfang nachvollzogen werden - vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 76/85 -, NJW 1987, 2318 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 10. August 1995 - 6 C. 94.114 -, DVBl. 1996, 816 ff -.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1995 - 9 S 2821/92

    Zur Aufnahme einer Rheumaklinik in den Krankenhausplan

    Auszug aus VG Minden, 15.06.2005 - 3 K 7333/03
    Bei der über diese Eignung (Bedarfsgerechtigkeit im engeren Sinne) zu treffenden Entscheidung müssen jedoch auf der ersten Entscheidungsstufe die Ziele der Krankenhausplanung noch außer Betracht bleiben, da diese erst auf der zweiten Entscheidungsstufe bei der Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern zu berücksichtigen sind - vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 24. Januar 1995 - 9 S 2821/92 - und vom 23. April 1999 - 9 S 2529/97 - BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67/85 -, NJW 1987, 2318 -.
  • VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 1238/08

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan des Landes mit dem

    Durch rechtskräftige Urteile vom 15.6.2005 - 3 K 7219/03 und 3 K 7333/03 -, juris = www.nrwe.de, verpflichtete das erkennende Gericht die Beklagte, die Anträge des Klägers und der Beigeladenen zu 1. auf Ausweisung ihrer Kliniken im Krankenhausplan NRW mit dem Schwerpunkt PBST unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, der zeitgleich mit diesem Verfahren verhandelten Klageverfahren 6 K 1135/07 und 6 K 2220/08 und der früheren Verfahren 3 K 7219/03 und 3 K 7333/03 sowie der zum Verfahren 6 K 1135/07 beigezogenen Verwaltungsvorgänge (sieben Hefte) verwiesen.

    Da die Kammer die Auffassung der Beteiligten teilt, sieht sie von einer näheren Begründung dazu ab und verzichtet auch auf Ausführungen zu der Frage, inwieweit die rechtskräftigen Bescheidungsurteile des erkennenden Gerichts vom 15.6.2005 - 3 K 7219/03 und 3 K 7333/03 - mit ihren entscheidungstragenden Gründe für das vorliegende Verfahren ohnehin bindend sind (§ 121 VwGO).

  • VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 1135/07

    Verletzung in einem subjektiv-öffentlichen Recht durch die bislang unterlassene

    Durch rechtskräftige Urteile vom 15.6.2005 - 3 K 7219/03 und 3 K 7333/03 -, juris = www.nrwe.de, verpflichtete das erkennende Gericht die Beklagte, die Anträge der Beigeladenen auf Ausweisung ihrer Kliniken im Krankenhausplan NRW mit dem Schwerpunkt PBST unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, der zeitgleich mit diesem Verfahren verhandelten Klageverfahren 6 K 1238/08 und 6 K 2220/08 und der früheren Verfahren 3 K 7219/03 und 3 K 7333/03 sowie der zum vorliegenden Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge (sieben Hefte) verwiesen.

    Da die Kammer die vorgenannte übereinstimmende Auffassung der Beteiligten teilt, sieht sie von einer näheren Begründung dazu ab und verzichtet auch auf Ausführungen zu der Frage, inwieweit die rechtskräftigen Bescheidungsurteile des erkennenden Gerichts vom 15.6.2005 - 3 K 7219/03 und 3 K 7333/03 - mit ihren entscheidungstragenden Gründe für das vorliegende Verfahren ohnehin bindend sind (§ 121 VwGO).

  • VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 2220/08

    Aufnahme des Standorts eines Krankenhauses in den Krankenhausplan des Lands

    Durch rechtskräftige Urteile vom 15.6.2005 - 3 K 7219/03 und 3 K 7333/03 -, juris = www.nrwe.de, verpflichtete das erkennende Gericht die Beklagte, die Anträge der Beigeladenen und des Städtischen Klinikums H1.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, der zeitgleich mit diesem Verfahren verhandelten Klageverfahren 6 K 1135/07 und 6 K 1238/08 und der früheren Verfahren 3 K 7219/03 und 3 K 7333/03 sowie der zum Verfahren 6 K 1135/07 beigezogenen Verwaltungsvorgänge (sieben Hefte) verwiesen.

  • VG Frankfurt/Main, 27.08.2007 - 5 E 2356/05

    Aufnahme einer privaten Spezialklinik in einen Krankenhausplan (hier:

    Bei der über diese Eignung (Bedarfsgerechtigkeit im engeren Sinne) zu treffenden Entscheidung müssen jedoch auf der ersten Entscheidungsstufe die Ziele der Krankenhausplanung noch außer Betracht bleiben, da diese erst auf der zweiten Entscheidungsstufe bei der Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu Urt. des VG Minden vom 15.06.2005 - 3 K 7333/03 -, juris, m. w. N.).
  • VG Minden, 15.06.2005 - 3 K 7219/03

    Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan ; Auswahl zwischen

    (vgl. hierzu das Verfahren 3 K 7333/03) und das St. Franziskus I1.
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